Münchner Gerichte verhandeln grundsätzliche Fragen des Aktienrechts
Die Kanzlei Bergdolt und Schubert führt derzeit im Mandantenauftrag eine aktienrechtliche Streitigkeit mit grundsätzlicher Bedeutung für die Wahlen von Aufsichtsräten. Hierbei geht es um folgenden Sachverhalt: Der Kläger hatte die Wahl in den Aufsichtsrat bei der Hauptversammlung einer AG angefochten. Im Rahmen dieser Wahlen war der Kläger, selbst Aktionär der Gesellschaft, von einer anderen Aktionärin…