LEISTUNGEN

BANKRECHT

Wir sind Ansprechpartnerin für alle Fragestellungen die im Verhältnis zwischen Banken und ihren Kundinnen und Kunden auftreten.

Häufig treten in folgenden Situationen Probleme auf:

  • Konto-Kündigung
  • Kündigung eines (Dispo-) Kredits
  • Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung
  • Darlehenswiderruf
  • Sicherheiten und Übersicherung
  • Wertpapierdepots

Aber auch in allen anderen Konstellationen unterstützen wir Bankkundinnen und Bankkunden.

KAPITALMARKTRECHT

Wir sind mit Leib und Seele Fürprecherin und Kämpferin für die Rechte von Investorinnen und Investoren.

Wir vertreten die Interessen von Anlegerinnen und Anlegern außergerichtlich und gerichtlich. Wir bewahren kühlen Kopf suchen kreative Lösungen im besten Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten.

Unter anderem sind wir in folgenden Konstellationen aktiv:

  • KapMuG-Verfahren
  • Kapitalmarktinformationshaftung
  • Fehlerhafte Anlageberatung bzw. -vermittlung
  • Wirtschaftsprüferhaftung
  • Haftung von Leitungsorganen und -personen
  • Squeeze Out und Unternehmensverträge
  • Gemeinsame Vertretung nach dem SchVG und SpruchG
  • Mistrade
  • Kapitalanlagebetrug

Auch in allen anderen Situationen, in denen Anlegerinnen und Anleger rechtliche Beratung oder Vertretung brauchen sind wir zur Stelle.

HAUPTVERSAMMLUNG

Es dürfte wenige Kanzleien in Deutschland geben, die so viel Erfahrung mit Hauptversammlungen haben, wie wir.

Aus der Kanzlei Bergdolt heraus wurden bereits viele hundert Hauptversammlungen besucht. Es gibt vermutlich keine Konstellation oder Problemstellung, die wir dort noch nicht selbst miterlebt haben.

Die häufigsten Fragestellungen im Zusammenhang mit Hauptversammlungen betreffen:

  • Vertretung in der Hauptversammlung
  • Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage
  • Allgemeine Feststellungsklage für Aktionärinnen und Aktionäre
  • Beratung zur sinnvollen Ausübung des Stimmrechts
  • Erarbeitung von Strategien nach ARUG II

Wir sind nahe am Thema Hauptversammlungen dran und können gerade auch wegen der hier laufenden zum Teil knappen Fristen auch kurzfristig Vertretungsaufträge übernehmen.

INSOLVENZEN

Insolvenzen, in denen auch Investorinnen und Investoren betroffen sind, sind oft Extremsituationen.

Sie gehen nicht selten mit dem Verlust erheblicher Vermögenswerte einher. Hier ist auf besondere Weise strategisches Denken gefragt, auch abseits der üblichen Pfade. Nur so kann es hier erreicht werden, dass Teile des verlorenen Kapitals zurückerlangt werden.

Hier sind wir unter anderem in folgenden Konstellationen aktiv:

  • Forderungsanmeldung
  • Tabellenfeststellungsklage
  • Vertretung im Gläubigerausschuss
  • Verteidigung gegen Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters
  • Gläubigerberatung
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen von Gläubigerinnen und Gläubigern außerhalb des Insolvenzverfahrens

KRYPTOWÄHRUNGEN

Innerhalb des Kapitalmarktrechts sind Kryptowährungen noch ein relativ junges Phänomen. Wir verfügen hier dennoch über rechtliche Expertise und sind auch mit Expertinnen und Experten außerhalb des juristischen Spektrums gut vernetzt.

Da auch Investorinnen und Investoren vermehrt in Kryptowerte investieren, wird auch anwaltliche Beratung und Vertretung in diesem Bereich zunehmend angefragt.

Folgende Konstellationen begegnen uns regelmäßig:

  • Kryptowährungsbetrug
  • Regulatorische Fragen zu Kryptowährungen (BaFin)
  • Zusammenbruch von Kryptosystemen
  • Durchsetzung von Forderungen in Kryptowährungen

Gerade in diesem Bereich gibt es viele neue Fragestellungen. Durch unser Vorwissen können wir uns schnell einarbeiten und kurzfristig beraten.

LEISTUNGEN

BANKRECHT

Wir sind Ansprechpartnerin für alle Fragestellungen die im Verhältnis zwischen Banken und ihren Kundinnen und Kunden auftreten.

Häufig treten in folgenden Situationen Probleme auf:

  • Konto-Kündigung
  • Kündigung eines (Dispo-) Kredits
  • Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung
  • Darlehenswiderruf
  • Sicherheiten und Übersicherung
  • Wertpapierdepots

Aber auch in allen anderen Konstellationen unterstützen wir Bankkundinnen und Bankkunden.

KAPITALMARKTRECHT

Wir sind mit Leib und Seele Fürprecherin und Kämpferin für die Rechte von Investorinnen und Investoren.

Wir vertreten die Interessen von Anlegerinnen und Anlegern außergerichtlich und gerichtlich. Wir bewahren kühlen Kopf suchen kreative Lösungen im besten Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten.

Unter anderem sind wir in folgenden Konstellationen aktiv:

  • KapMuG-Verfahren
  • Kapitalmarktinformationshaftung
  • Fehlerhafte Anlageberatung bzw. -vermittlung
  • Wirtschaftsprüferhaftung
  • Haftung von Leitungsorganen und -personen
  • Squeeze Out und Unternehmensverträge
  • Gemeinsame Vertretung nach dem SchVG und SpruchG
  • Mistrade
  • Kapitalanlagebetrug

Auch in allen anderen Situationen, in denen Anlegerinnen und Anleger rechtliche Beratung oder Vertretung brauchen sind wir zur Stelle.

HAUPTVERSAMMLUNG

Es dürfte wenige Kanzleien in Deutschland geben, die so viel Erfahrung mit Hauptversammlungen haben, wie wir.

Aus der Kanzlei Bergdolt heraus wurden bereits viele hundert Hauptversammlungen besucht. Es gibt vermutlich keine Konstellation oder Problemstellung, die wir dort noch nicht selbst miterlebt haben.

Die häufigsten Fragestellungen im Zusammenhang mit Hauptversammlungen betreffen:

  • Vertretung in der Hauptversammlung
  • Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage
  • Allgemeine Feststellungsklage für Aktionärinnen und Aktionäre
  • Beratung zur sinnvollen Ausübung des Stimmrechts
  • Erarbeitung von Strategien nach ARUG II

Wir sind nahe am Thema Hauptversammlungen dran und können gerade auch wegen der hier laufenden zum Teil knappen Fristen auch kurzfristig Vertretungsaufträge übernehmen.

INSOLVENZEN

Insolvenzen, in denen auch Investorinnen und Investoren betroffen sind, sind oft Extremsituationen.

Sie gehen nicht selten mit dem Verlust erheblicher Vermögenswerte einher. Hier ist auf besondere Weise strategisches Denken gefragt, auch abseits der üblichen Pfade. Nur so kann es hier erreicht werden, dass Teile des verlorenen Kapitals zurückerlangt werden.

Hier sind wir unter anderem in folgenden Konstellationen aktiv:

  • Forderungsanmeldung
  • Tabellenfeststellungsklage
  • Vertretung im Gläubigerausschuss
  • Verteidigung gegen Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters
  • Gläubigerberatung
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen von Gläubigerinnen und Gläubigern außerhalb des Insolvenzverfahrens

KRYPTOWÄHRUNGEN

Innerhalb des Kapitalmarktrechts sind Kryptowährungen noch ein relativ junges Phänomen. Wir verfügen hier dennoch über rechtliche Expertise und sind auch mit Expertinnen und Experten außerhalb des juristischen Spektrums gut vernetzt.

Da auch Investorinnen und Investoren vermehrt in Kryptowerte investieren, wird auch anwaltliche Beratung und Vertretung in diesem Bereich zunehmend angefragt.

Folgende Konstellationen begegnen uns regelmäßig:

  • Kryptowährungsbetrug
  • Regulatorische Fragen zu Kryptowährungen (BaFin)
  • Zusammenbruch von Kryptosystemen
  • Durchsetzung von Forderungen in Kryptowährungen

Gerade in diesem Bereich gibt es viele neue Fragestellungen. Durch unser Vorwissen können wir uns schnell einarbeiten und kurzfristig beraten.

KONTAKT

Die Spezialistinnen und Spezialisten im Bank-
und Kapitalmarktrecht in München.

+49 (0)89 – 38 66 54 30